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Hinweisgebersystem

Meldesystem

Veröffentlichung von Informationen gemäß § 9 Abs. 2 Buchst. b) des Gesetzes Nr. 171/2023 Sb. über den Schutz von Hinweisgebern, in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Gesetz“).

Verpflichtete Stelle: Jiří Marinka, Písečná 198, 790 82 Písečná u Jeseníku, IČO: 73099121

Zuständige Person: Marta Svrčková
Telefon: +420 739 67 35 97
E-Mail: ochranaoznamovatelu.JM@seznam.cz

Hinweisgeber: Eine natürliche Person, die bei der verpflichteten Stelle – direkt oder vermittelt – Arbeit oder eine vergleichbare Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes in folgenden Kategorien ausgeübt hat oder ausübt: abhängige Arbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, Beamtenverhältnis, Freiwilligentätigkeit, Fachpraktikum, Praktikum; auch die Bewerbung um eine solche Tätigkeit gilt nach dem Gesetz als Arbeit oder vergleichbare Tätigkeit.

Gemäß § 9 Abs. 2 Buchst. b) Punkt 3 des Gesetzes wird der Eingang von Hinweisen von Personen ausgeschlossen, die für die verpflichtete Stelle keine Arbeit oder vergleichbare Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) des Gesetzes ausüben.

Inhalt der Meldung:

Die Meldung muss Informationen über mögliches rechtswidriges Verhalten enthalten sowie Angaben zum Namen, Nachnamen und Geburtsdatum oder andere Daten, aus denen die Identität des Hinweisgebers abgeleitet werden kann. Identifikationsdaten sind nicht erforderlich, wenn die Meldung von einer Person eingereicht wird, die der zuständigen Person bekannt ist. Das Vorgehen der zuständigen Person nach Eingang der Meldung regeln § 12, § 19 bis 21 des Gesetzes.

Meldewege:

Schriftlich

Jiří Marinka, Písečná 198, 790 82 Písečná u Jeseníku „NICHT ÖFFNEN – „HINWEISGEBER“ „ZU HÄNDEN VON Marta Svrčková“

Mündlich

  • Unter der oben genannten Telefonnummer: +420 739 67 35 97

Persönlich

  • Nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Person, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung, unter Tel.: +420 739 67 35 97

Externer Meldekanal:

Die Meldung kann auch über das Justizministerium erfolgen – nähere Informationen auf den Webseiten des Ministeriums unter „Ich möchte eine Meldung abgeben – Öffentlichkeit – Hinweisgeber“ (justice.cz).

Ordnungswidrigkeit:

Eine natürliche Person begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie wissentlich falsche Meldungen einreicht. Für eine Ordnungswidrigkeit kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 CZK verhängt werden (§ 23 des Gesetzes).